Anspruch
BuT Voraussetzungen – Überblick für Familien
BuT richtet sich an Kinder und Jugendliche in bestimmten Leistungssituationen. Wir fassen verständlich zusammen – die konkrete Prüfung macht das Jugendamt.
- Keine falschen Zusagen
- Orientierung für Familien
- Nachhilfe & Lerntherapie
Typische Ausgangspunkte (vereinfacht)
Diese Seiten bieten allgemeine Orientierung zu „Bildung und Teilhabe“ (BuT) – keine Rechtsberatung. Anspruch, Höhe und Bewilligung entscheidet die zuständige Kommune bzw. das Jugendamt am Wohnsitz. Gesetze und Verfahren können sich ändern; maßgeblich sind die offiziellen Stellen.
Einzelheiten hängen von Wohnsitz, Alter und aktueller Rechtslage ab – wir ersetzen keine Behördenauskunft.
- Bezug von Leistungen nach SGB II (z. B. Bürgergeld) oder XII in bestimmten Konstellationen
- Nachweis des Bedarfs für die jeweilige Leistung (z. B. Lernförderung)
- Antrag bei der zuständigen Kommune am Wohnsitz des Kindes
BuT-Funnel
Orientierung → Fördercheck → Antrag
Nutzen Sie unseren bestehenden Fördercheck und die Tarifseite mit Formularen – wir ersetzen keine Behörde.
Häufige Fragen zu BuT
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